Leistungen
Unser Dienstleistungsangebot für Kaufinteressenten, Verkäufer, Bauherrn und Investoren
Energieausweis
Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2008 ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Pflicht. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen dem einfachen, verbrauchsorientierten Energieausweis und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Zwingend vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis seit dem 1. Oktober 2008 für Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreicht haben. Für alle übrigen Gebäude genügt bislang noch der Verbrauchsausweis. Mit einer Ausnahme: Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen beantragen möchte, muss in jedem Fall einen Bedarfsausweis vorlegen.
Wertgutachten
Bei Bedarf lassen wir für Ihre Immobilie zunächst ein Wertgutachten – wahlweise in Form eines amtlichen „Verkehrswertgutachtens“ oder einer „Immobilien-Schätzung“ erstellen, auf dessen Grundlage sich alle weiteren Schritte konkreter planen lassen.
Das Verkehrswertgutachten
Die von einem öffentlich bestellten Sachverständigen durchgeführte „Verkehrswertermittlung“ beinhaltet eine detaillierte Besichtigung der Immobilie und dokumentiert alle rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung sämtlicher wertrelevanten Umstände. Das daraus resultierende Verkehrswertgutachten wird vielfach von Banken, Notaren und Steuerberatern angefordert und dient als zuverlässige Grundlage für Vertragsverhandlungen.
Die Immobilienwert-Schätzung
Diese – kostengünstigere – Form der Expertise dient vor allem der eigenen Positionsbestimmung und ersetzt kein Verkehrswertgutachten. Sie beinhaltet eine Außenbesichtigung der Immobilie, eine Dokumentation mit Fotos und einen standardisierten Beschreibungsbogen. Als Ergebnis erhalten Sie eine aktuelle, wertrelevante Einschätzung, die bei Banken, Notaren oder Steuerberatern vorgelegt werden oder als Basisinformation für eine Vertragsgestaltung dienen kann.
Planung und Realisierung
Auf Wunsch unterstützen wir Sie – in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern – auch bei der Planung/Konzeption von Neubauten, Sanierungs- oder Renovierungsprojekten und begleiten das Bauvorhaben bis zum Abschluss.